Zum Inhalt springen

AGB für Podcastwerbung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für von Ralf Grabuschnig betriebene Podcast-Formate wie „Déjà-vu Geschichte“

Stand: September 2021

1. Definitionen

AGB sind diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anbieter ist der Inhaber des gebuchten Podcasts. Der Auftraggeber ist ein Werbetreibender oder eine Agentur. Werbung ist der Inhalt der gebuchten Werbeintegration im Podcast.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Anbieter handelt bei Vertragsabschluss im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Angebote sind freibleibend. Der Auftrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme des gesendeten Angebots zustande. Für den Auftrag gelten allein diese AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

2.2 Änderungen dieser AGB teilt der Anbieter dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mit. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen eines Monats nach Erhalt der Änderungen schriftlich widerspricht.

3. Ablehnungsbefugnis

Der Anbieter behält sich auch nach Vertragsabschluss vor, die Werbung bzw. das Briefing aus inhaltlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen zurückzuweisen. Die Zurückweisung der Werbung wird der Anbieter dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Der Auftraggeber wird dann eine neue bzw. geänderte Vorlage zur Verfügung stellen, auf die die Zurückweisungsgründe nicht zutreffen.

4. Schaltung der Werbung

4.1 Platzierung

Die Platzierung der Werbung in der/den gebuchten Episode(n) erfolgt im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. Dieser entscheidet sich im Rahmen der Buchung für eine Platzierung am Beginn (Pre-Roll), in der Mitte (Mid-Roll) oder am Ende der Episode(n) (Post-Roll). Die genaue Platzierung in diesem Rahmen entscheidet der Anbieter unter bestmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers.

Der Anbieter wird die Werbung deutlich also eine solche kenntlich machen, insbesondere mit den Worten „Sponsoring“, „Werbung“ oder „Anzeige“ und sie so vom redaktionellen Inhalt räumlich absetzen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Spots anderer Werbepartner in derselben Episode einzubinden. Er verpflichtet sich, diese Spots entsprechend weit voneinander zu platzieren, um ihre Wirkung nicht zu beeinträchtigen.

Die Werbung verbleibt für mindestens 6 Wochen in der jeweiligen Episode. Danach steht des dem Anbieter frei, die Werbung zu entfernen.

4.2 Ausfall oder Verschiebung

Fällt die Durchführung des Auftrages aus programmlichen oder technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder durch Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten, z. B. Providern, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern etc., aus, wird die Schaltung der Werbung nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt, sofern der Zweck der Schaltung hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Bei Vorverlegung oder Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Wenn und insoweit die Schaltung der Werbung weder vorverlegt noch nachgeholt werden kann, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung des entsprechenden Anteils der von ihm entrichteten Vergütung. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

5. Preise

Es gelten die im durch den Auftraggeber unterzeichneten Angebot festgelegten Preise.

Maßgeblich zur Bemessung der Abrufe sind die vom Anbieter generierten Daten aus der Verbreitungsplattform (dem Statistik-Tool des Podcasthosters „Podigee“). Sollten die vertraglich vereinbarten Abrufe nicht innerhalb der vereinbarten Laufzeit erbracht sein, wird der Anbieter den Auftraggeber nach Ablauf des Zeitraums informieren und kampagnengenau abrechnen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt zum Ende des vereinbarten Werbezeitraums (im Normalfall 4 Wochen) mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen.

6.2 Zahlung

Zahlungen leistet der Auftraggeber ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto des Anbieters.

6.3 Währung.

Rechnungswährung für alle Zahlungsvorgänge ist der Euro.

6.4 Verzug.

Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, wenn der Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Konto des Anbieters eingeht. Der Anbieter mahnt und berechnet Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.

7. Werbemittel

Die Werbemittel werden in Form eines Briefings durch den Auftraggeber an den Anbieter übermittelt – spätestens 2 Wochen vor dem für die erste Schaltung vereinbarten Termin. Der Anbieter spricht die Werbung auf Basis des Briefings ein und sendet sie dem Auftraggeber zur Freigabe. Der Auftraggeber gibt etwaige Änderungswünsche unverzüglich bekannt, sodass der Anbieter eine neue Version schicken kann. Die Freigabe der Werbung muss spätestens 1 Woche vor dem für die erste Schaltung vereinbarten Termin erfolgen. Änderungen und Reklamationen nach Freigabe sind ausgeschlossen.

8. Rechtliche Verantwortung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen gegen die Schaltung der Werbung gerichteten Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch für die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Im Falle einer Rechtsverteidigung unterstützt der Auftraggeber den Anbieter nach besten Kräften. Widerruft der Auftraggeber seinen Auftrag ohne Einhaltung der vereinbarten Fristen aufgrund einer durch Dritte gegen ihn erwirkten Unterlassungsverfügung oder aus sonstigen Gründen, so bleibt er zur Zahlung in vollem Umfang verpflichtet. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass dem Anbieter ein geringerer Schaden entstanden ist.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB sowie Nebenabreden zu dem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.

Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam ist oder werden sollte, gelten die übrigen Bestimmungen dieser AGB unvermindert fort. Die Parteien sind aufgerufen, anstelle der unwirksamen eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem von beiden Parteien mit der unwirksamen Regelung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Villach.