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Wir Barbaren und das Römische Recht

Das Römische Recht. Jura-Studenten in Deutschland und ganz Europa müssen sich bis heute damit herumplagen. Dabei ist das Römische Reich doch seit über 1500 Jahren Geschichte! Warum sollte die römische Rechtsgeschichte heute noch irgendjemanden interessieren? Die Antwort ist eigentlich einfach: Das Römische Recht hat bis heute enormen Einfluss behalten – es ist sogar die Grundlage der modernen Rechtsordnung in Europa! Dass es das aber wurde, ist nicht unbedingt den Römern zu verdanken. Dafür müssen wir uns stattdessen in das Mittelalter in Italien begeben.

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Das Römische Recht hatte um die Jahrtausendwende im beginnenden Hochmittelalter bereits fast vollkommen an Einfluss verloren. Zumindest in Westeuropa. Denn nach Ende des Römischen Reiches im Westen hatten sich hierzulande germanische Königreiche etabliert und mit ihnen kam das sogenannte Gewohnheitsrecht. Im 11. Jahrhundert begannen Gelehrte in der neu gegründeten Universität von Bologna aber plötzlich, alte römische Rechtstexte neu zu bearbeiten … Bald erhielt die  Sammlung auch einen neuen Namen: Corpus Iuris Civilis.

Wie es dazu kommen konnte, wie der Corpus Iuris Civilis zur Grundlage vieler europäischer Rechtssysteme wurde und wie der moderne Kampf zwischen Römischem Recht und Naturrecht ausging – darüber sprechen wir in dieser Folge des Déjà-vu Geschichte Podcast. Diese Episode findest du auch auf ralfgrabuschnig.com. Dort kannst du mir gerne ein Kommentar hinterlassen, ich würde mich freuen, von dir zu hören! Und wenn dir der Déjà-vu Geschichte Podcast gefällt, abonniere ihn doch bitte in deinem Podcatcher und bewerte ihn auf Apple Podcasts! Das hilft mir ungemein, ein bisschen Sichtbarkeit in der großen weiten Welt der Podcasts zu erlangen.

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6 Gedanken zu „Wir Barbaren und das Römische Recht“

  1. Das war eine nostalgische Erinnerung an das erste oder zweite Semester des Jura-Studiums, wo ich das alles zum ersten Mal gehört habe. Leider ging die Vorlesung nur bis 1900, also bis zum BGB, soweit ich mich erinnern kann, obwohl mein Interesse schon damals eher auf dem 20. Jahrhundert lag.

    Und danach wäre es erst so richtig interessant geworden, mit Nürnberger Prozessen und so. Dafür habe ich mich dann im Rahmen eines Praktikums mit der juristischen Aufarbeitung der NS-Zeit befasst.
    Das wäre eigentlich auch mal ein interessantes Thema für einen erneuten gemeinsamen historisch-juristischen Podcast, vielleicht auch mit Vergleich von Deutschland und Österreich. Falls es bei Euch überhaupt mal eine diesbezügliche Aufarbeitung gegeben hat. 😛

  2. Oh, und weil du gebeten hast, dass sich Juristen melden sollen, wenn es um die Details geht:

    Zwischen Common Law und Gewonheitsrecht gibt es schon einen Unterschied. Ersteres ist Richterrecht, zweiteres entsteht aus der alltäglichen Übung in der Gesellschaft. Common Law kann also durch Rechtsprechung auch entstehen, wenn Richter etwas entscheiden, was der Großteil der Bevölkerung nicht versteht oder für völlig falsch hält. Gewohnheitsrecht hingegen entsteht tatsächlich „von unten“ und durch langjährige Praxis.

    Gerade im Völkerrecht, also dem Recht zwischen Staaten, gibt es ziemlich viel Gewohnheitsrecht, weil es keine allgemeinverbindliche Rechtssetzungskompetenz gibt. Mit dem Rechtsinstitut des Völkergewohnheitsrechts erweitert man zB den Anwendungsbereich bestimmter völkerrechtlicher Verträge nach langjähriger Übung auch auf die Staaten, die jene Verträge nicht ratifiziert haben.

    Was du zum BGB gesagt hast, dass jeder dort enthaltene Paragraph auf das römische Recht zurückzuführen ist, das würde ich einschränken. Und damit meine ich jetzt nicht nur moderne Vorschriften wie §§ 312i oder 486a.
    Die Systematik ist ganz klar römisch, das Schuld- und das Sachenrecht auch. Im Familien- und im Erbrecht nahm die BGB-Kommission aber durchaus auf das germanische Recht Bezug, zB auf das deutsche Stammeserbrecht (vgl. § 1924 III), das sich auch im starken Pflichtteilsrecht niederschlägt.

    Interessanterweise ist das BGB so etwas wie das römische Recht der Neuzeit, weil es in vielen Staaten als Vorbild für das dortige Zivilrecht dient, zB in China, Japan, Griechenland und Portugal. Wie beim römischen Recht liegt die Stärke des BGB in der weltanschaulich-politisch-religiösen Neutralität. Und außerdem ist es, wie sich jeder durch Lektüre selbst zu überzeugen vermag, einfach ein wunderschönes Stück Literatur.

    1. Hey Andreas,

      Vielen Dank für all die Kommentare! 🙂 Um die erste Frage gleich mal auszuräumen: Aufarbeitung in Österreich? Aufarbeitung wovon?! Das erste Opfer des Nationalsozialismus hat nichts aufzuarbeiten. Also ja: Vielleicht wäre eine gemeinsame Folge mal notwendig 😉

      Und danke für die Ausführungen! Jetzt verstehe ich das doch deutlich besser mit Gewohnheitsrecht und Common Law 🙂

  3. Nett, aber ich hätte mir ein paar Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit gewünscht … z.B. wann in Deutschland das Recht des „Pater familias“ final durch das Verfassungsgericht aufgehoben wurde … und wie das in Zusammenhang mit der früheren Feuerwehrabgabe in Bayern und BaWü steht …

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